Aufgrund kursierender Gerüchte bezüglich der Herpes-Impfung beim Pferd hat die Ständige Impfkommission (StIKo-Vet) Stellung dazu bezogen.
Sie plädiert weiterhin für einen flächendeckenden Impfschutz, um die Viruslast und damit auch die Schwere der Erkrankung zu reduzieren.
Anbei ein Auszug aus der o.g. Stellungnahme:
„Auch wenn die Impfung gegen EHV-1 dem geimpften Einzeltier keinen absoluten Schutz vor Infektion und Erkrankung vermittelt, zeigen die Studien in der Gesamtschau hochsignifikante Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Tieren: Die Impfung reduziert die Schwere der Erkrankung und vor allem die Dauer und Höhe der Virusausscheidung. Durch die konsequente Impfung ganzer Bestände kann die Viruslast gesenkt, und es können so mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. Ein gesicherter Zusammenhang zwischen der EHV-Impfung und dem Auftreten neurologischer Symptome nach EHV-Infektion lässt sich aus den beschriebenen Ausbruchsuntersuchungen nicht ableiten. Dagegen zeigt eine umfassende Analyse mehrerer unterschiedlicher Ausbruchsgeschehen, dass eine Impfquote von über 40% im Bestand das Risiko neurologische Symptome zu entwickeln um etwa die Hälfte senken kann. Unabhängig von der Bewertung der o.g. Metastudien sei auch darauf hingewiesen, dass für alle Impfstoffe im Rahmen der Zulassung experimentelle Studien vorgelegt wurden, die den Vorgaben der entsprechenden Monographie der Europäischen Pharmakopöe genügen müssen. Die Ergebnisse der Zulassungsstudien finden ihren Niederschlag in den Gebrauchsinformationen. Dort sind ausschließlich Sachverhalte aufgeführt, die entsprechend belegt wurden. Die StIKo Vet hält daher an der Empfehlung zu einer möglichst flächendeckenden EHV-Impfung fest. Nach Möglichkeit soll jedes Pferd zu jeder Zeit über einen Impfschutz gegen EHV-1 verfügen. Bei einer hohen Viruslast und zusätzlichen, prädisponierenden Faktoren kann es trotz Impfung zu EHV-Ausbrüchen kommen. Neben der Impfung dürfen daher andere Maßnahmen der Seuchenprävention nicht außer Acht gelassen werden. Dazu gehören eine transparente Ausbruchskommunikation, allgemeine Hygienemaßnahmen, die Vermeidung gemeinsamer Aufstallung in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Pferden, soweit möglich die Separierung von Tieren aus verschiedenen Beständen und v.a. die Absonderung bereits erkrankter oder besonders infektionsgefährdeter Pferde. “
Genaueres und die komplette Stellungsnahme der StIKo-Vet finden Sie unter diesem Link